Evangelisches Jugendhilfezentrum Worms: Schulsozialarbeit
Im Auftrag der Stadt Worms sind wir an der Pfrimmtal Realschule Plus und der Nelly Sachs Integrierten Gesamtschule mit der Schulsozialarbeit betraut.
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, junge Menschen in ihrer sozialen, individuellen und beruflichen Entwicklung zu fördern und zu stärken.
Originäre Aufgaben der Schulsozialarbeit sind:
- Einzelfallhilfe
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Elternarbeit
- Hilfe bei Schulproblemen
- Offene Jugendarbeit
- Anbindung an den Sozialraum
- Konfliktbewältigung im Schulalltag
- Übergang Schule- Beruf
Die Aufgabenschwerpunkte werden in einem Beirat an der jeweiligen Schule halbjährlich reflektiert und neu bestimmt. Der Beirat setzt sich zusammen aus den jeweiligen Schul- und Stufenleitungen, Schulsozialarbeiterin und dem Träger.
Fachinformationen ▼
„Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer dauerhaften, vereinbarten, gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule bzw. von Fachkräften der Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits verstanden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort der Schule sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird." (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz, 6.12.2006)
Der rechtliche Gründungszusammenhang der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe, als Grundlage der Schulsozialarbeit in Rheinland- Pfalz ergibt sich aus den Paragraphen: KJHG, § 13 und Jugendförderungsgesetz RLP, § 3.
Die Aufgaben und Ziele der Schulsozialarbeit basieren auf den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII:
• Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII und setzt sie unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes um. Sie fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch die Schülerinnen und Schüler über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können.
• Schulsozialarbeit leistet Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII und richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, „sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen."
• Schulsozialarbeit leistet Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII für solche Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
• Schulsozialarbeit vernetzt den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen, insbesondere der Hilfen zur Erziehung (§§ 27- 35 SGB VIII) und leistet die in § 81 SGB VIII geforderte Kooperation mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Schulsozialarbeit versucht, die Schülerinnen und Schüler in ihrem gesamten Umfeld zu begreifen, bestehende Problemlagen ganzheitlich zu erklären, neu sich entwickelnde Problemfelder rechtzeitig zu erkennen und präventive Arbeitsansätze zu entwickeln Schulsozialarbeit soll sich dabei als Teil des Sozialraumes begreifen und aktiv an Kooperationsstrukturen arbeiten. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Schulsozialarbeit, im Falle von drohender Kindeswohlgefährdung präventiv tätig zu werden.
Quelle: http://www.jugend-in-mainz.de/fileadmin/dateiablage/jim/schulsozialarbeit/schulsoza_Konzeption_Grundschulen.pdf (aufgerufen am 1.3.2017)