Ambulanter Berufsbildungsbereich
Sie haben gegen Ende Ihrer Schulzeit, nach einer Erkrankung oder nach einem Unfall die Empfehlung, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten, möchten aber auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein?
Wir helfen Ihnen, eine berufliche Qualifizierung (entsprechend dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der WfbM) außerhalb der WfbM in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes zu absolvieren. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Anträgen und Arbeitgeberkontakten und übernehmen die Qualitätssicherung der Maßnahme.
Fachinformationen ▼
Rechtsgrundlage: § 29 + 57 SGB IX, § 3 + 4 Werkstättenverordnung (WVO)
Neben dem Berufsbegleitenden Dienst (BBD), dem Fachvermittlungsdienst (FVD) und dem Bereich Übergang von der Schule in den Beruf (ÜSB) bieten die Fachdienste für Arbeit und Integration (FAI) auch den Bereich Ambulanter Berufsbildungsbereich an.
Menschen mit einer Werkstattempfehlung und Anspruch auf die Kostenübernehme des Berufsbildungsbereichs durch den zuständigen Rehabilitationsträger können sich alternativ die Summe, die bei einer Durchführung der Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen anfallen würde, als persönliches Budget auszahlen lassen.
Dadurch können Menschen mit Behinderung im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts den Berufsbildungsbereich gemäß ihren Eignungen und Neigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren und sich die Hilfen einkaufen, die sie brauchen (Integrationshelfer, Schulungen, Wegbegleitung etc.). Voraussetzung für die Maßnahme ist eine externe Qualitätssicherung, die wir als Fachdienst übernehmen. Damit fungieren wir als Bindeglied zwischen Budgetnehmer, Arbeitgeber und Rehabilitationsträger.
Ansprechpartner:
Stefanie Koch
Fachberaterin ÜSB + Ambulanter Berufsbildungsbereich
Dominique Nicklas
Fachberaterin Ambulanter Berufsbildungsbereich