Ev. Kinder- und Jugendheim Stauf: Ambulante Jugendhilfe
"Wow. Und jetzt bin ich in meiner Wohnung."
Mein Reich, meine Regeln, meine Welt. Was aber, wenn ich mit all den Aufgaben plötzlich auf mich allein gestellt bin?
Einkaufen, Aufräumen, Kochen, Lernen, Ausbildung, Ämterkram, kleines Budget und Du musst alles managen! Klar ist es toll, eine eigene Wohnung zu haben, aber sein eigenes Leben voll im Griff haben bedeutet mehr als nur für sich alleine zu leben. Und einfach ist es meistens nicht.
Wenn Du dann Fragen hast oder etwas nicht klappt, wie es soll: die Betreuer der Ambulanten Jugendhilfe stehen Dir zu festen Terminen zur Verfügung. Sie begleiten Dich bei Ämtergängen, machen mit Dir individuelle Finanzpläne, wissen wo´s Unterstützung gibt. Gemeinsam mit Dir schauen sie, wie es Dir geht und wo Du vielleicht noch die ein oder andere Hilfe gebrauchen kannst.
Fachinformationen ▼
Leistungsart: ambulant
Rechtsgrundlage: SGB VIII § 11 i.V.mit § 13; § 16 i.V.mit §§ 17-19; § 27 i.V.mit §§ 28-35; § 35a; §
41
Geschlecht: m/w
Alter: ab 16 Jahre
Plätze: flexibel
Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung, weiterführenden Schulen oder anderen schulischen oder berufsbildenden Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen: § 27 i.V. m. §§ 34, 35, 35 a, 41 SGB VIII (in bestimmten Fällen auch SGB VIII § 72 bzw. auf Grundlage einer richterlichen Auflage)
Das pädagogische Phasenmodell wird mit der Integrationsphase abgeschlossen. In dieser Phase werden die Jugendlichen von unseren pädagogischen Fachkräften ambulant (Fachleistungsstunden) betreut.
Dieses Angebot des betreuten Wohnens besteht für Jugendliche und junge Erwachsene im Anschluss an eine stationäre Jugendhilfemaßnahme. Eine direkte Aufnahme in das Projekt „Betreutes Jugendwohnen" kann auf Grund eines Hilfeplanverfahrens ebenfalls erfolgen.
• Die Betreuung erfolgt auf Grund des Hiilfeplanverfahrens und den dabei getroffenen Vereinbarungen zwischen Leistungsträger, dem Betreuten und der Einrichtung und ist am individuellen Bedarf des jungen Menschen orientiert.
• Die Berechnung erfolgt auf der Basis: Sachkosten plus Betreuungsaufwand (Grundlage ist die jeweils gültige Entgeltberechnung für ambulante Jugendhilfemaßnahmen der Evangelischen Heimstiftung Pfalz).
• Soweit erforderlich können zusätzlich Hilfen bei der Persönlichkeitsentwicklung, beim Erwerb sozialer Kompetenz, der Bewältigung familiärer und persönlicher Problematik und anderer Anforderungen angeboten werden (auch im Rahmen von psychologischer Beratung und Psychotherapie).