Unser Qualitätsanspruch
Die Evangelische Heimstiftung Pfalz stellt hohe Ansprüche an die Qualität ihrer Leistungen. Daher orientiert sich unsere Arbeit in allen Bereichen stets am aktuellsten fachwissenschaftlichen Stand. Es ist uns ein Anliegen, Spitzenanforderungen zu erfüllen und als Standard zu etablieren. Wesentliches Qualitätskriterium ist für uns außerdem die Zufriedenheit unserer Klienten, Betreuten, Rehabilitanden und deren Angehöriger, ebenso wie die unserer Mitarbeitenden und unserer Leistungsträger. Wir wollen unser Angebot im Sinne all dieser Kunden kontinuierlich verbessern und die internen Abläufe bestmöglich ausgestalten. Daher legen wir Wert darauf, unser bereits seit 1994 bestehendes Qualitätsmanagementsystem stets für weitere Optimierungen einzusetzen.
In all unseren Bemühungen orientieren wir uns eng an unseren im Leitbild festgehaltenen Grundsätzen, welche die Basis für das Qualitätsmanagement bilden.
In jeder Einrichtung sind Qualitätsbeauftragte mit dem Ausbau und der Weiterführung des QM-Systems betraut. Aufgrund des hohen Stellenwerts des Qualitätsmanagements für die Evangelische Heimstiftung Pfalz ist eine eigene Stabsstelle der Geschäftsführung geschaffen, die sich ausschließlich dem Qualitätsmanagement widmet.
Wir sind ausgezeichnet!
Den Erfolg unseres Bestrebens nach ständiger Verbesserung belegen unter anderem die sehr positiven Rückmeldungen, die wir im Rahmen unserer durch unabhängige Stellen durchgeführten Zertifizierungen erhalten.
So sind unsere stationären Suchtkrankenhilfe-Einrichtungen (Rehabilitationszentrum am Donnersberg, Fachklink Pfälzerwald, Fachklinik Landau), die sieben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, das Wichern-Institut RPK, die Wichern-Werkstätten, die Fachdienste für Arbeit und Integration sowie die Geschäftsstelle bereits seit vielen Jahren nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
.Alle Fachkliniken sowie das Wichern-Institut weisen außerdem mit dem Zertifikat QReha Plus nach, dass sie die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) geforderten Qualitätskriterien für Rehabilitationseinrichtungen in vollem Umfang erfüllen, wobei die Rückmeldungen bestätigen, dass unsere Einrichtungen gerade im Bereich der Teilhabeorientierung zu den Spitzeneinrichtungen in der Bundesrepublik zählen.
Als Einrichtungen, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, verfügen das Wichern-Institut RPK, die Wichern-Werkstätten, der Jugendhof Haßloch, das Evangelische Jugendhilfezentrum Worms sowie die Fachdienste für Arbeit und Integration über die Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), die Fachdienste außerdem über eine Maßnahmenzulassung für die Maßnahmen Fachvermittlungsdienst und Fachvermittlungsdienst-Nachbetreuung.
Wir sind auf dem Weg!
Das Qualitätsmanagement in der Evangelischen Heimstiftung Pfalz hat nicht nur eine lange Tradition, sondern wird bewusst als wertvolles Managementinstrument wertgeschätzt. Wir legen großen Wert darauf, mit unseren Angeboten und bei unserer Arbeit die Bedürfnisse unserer Kunden optimal zu erfüllen. Dabei wollen wir immer noch ein wenig besser werden. Deshalb laden wir unsere Kunden - von uns betreute Menschen genauso wie Leistungsträger – unsere Mitarbeitenden und alle, die an uns interessiert sind, dazu ein, uns ihre Ideen für weitere Verbesserungen mitzuteilen.
Fakten
DIN EN ISO 9001:2015
Die Norm DIN EN ISO 9001 aus der Normenreihe der ISO 9000 legt Anforderungen für das Qualitätsmanagementsystem einer Organisation fest. Diesen muss eine Organisation genügen, wenn sie ein effektives Qualitätsmanagement nutzen will, das hilft, die Gesamtleistung – insbesondere bezogen auf die Erwartungen der wesentlichen Kundengruppen und rechtliche Forderungen – zu verbessern und ihre Angebote nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Norm ISO 9001 macht dabei Vorgaben zu Grundelementen eines effektiven Managementsystems. Dazu gehört, dass eine Organisation sich eigenverantwortlich messbare Qualitätsziele steckt und deren Erreichung überprüft, dass sie Kompetenzen, Ressourcen und Prozesse effizient geregelt hat, und dass sie die Anforderungen ihrer Kunden stets im Auge behält. Dabei orientiert sich die DIN EN ISO 9001 stets am Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung und vertritt eine ausgeprägte Prozessorientierung. Mit der Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle weist eine Organisation die Erfüllung aller Forderungen der Norm nach.
Mit der Revision der ISO 9001 in 2015 hat sich der Fokus der Norm etwas verändert. Durch die Erfüllung aller Anforderungen der Norm belegen unsere Einrichtungen nun auch eine umfassende Risikoorientierung, die in entsprechenden Präventivmaßnahmen resultiert, eine systematisiertere Weiterentwicklung der Angebote sowie die bewusste Berücksichtigung ihres jeweiligen Kontextes, um den Bedürfnissen der verschiedensten Interessenträger noch besser gerecht zu werden.
QReha plus
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Qualitätsstandards festgelegt, die jede Einrichtung, die stationäre medizinische Rehabilitation anbietet (wie die Suchtkliniken oder das Wichern-Institut RPK der Evangelischen Heimstiftung Pfalz), nach §37 Abs. 3 SGB IX nachzuweisen hat.
Um nachzuweisen, dass eine Einrichtung die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann sie zwischen unterschiedlichen Zertifizierungsverfahren auswählen. Die Evangelische Heimstiftung Pfalz hat sich für das Verfahren QReha plus entschieden, welches alle Anforderungen der BAR mit den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001 verbindet. So kann der in der Evangelischen Heimstiftung Pfalz schon länger etablierten Orientierung an der Norm DIN EN ISO 9001 auch im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation weiterhin besonders Rechnung getragen werden.
Bei dem Zertifizierungsverfahren spielt eine wichtige Rolle, inwieweit sich das Konzept für die Rehabilitation sowie alle dazu gehörenden Prozessen an der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) orientieren. Die ICF wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet. Sie geht davon aus, dass bei der Gestaltung einer Rehabilitationsmaßnahme nicht nur medizinische Aspekte in den Blick zu nehmen sind. Im Sinne eines ganzheitlichen Menschenbildes sollen auch die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten eines Menschen sowie seine Möglichkeiten, an allen Bereichen des Lebens teilzunehmen, berücksichtigt und entsprechend gefördert werden.
Auch kommt der Beziehung zu den Rehabilitanden, ebenso zu Angehörigen, Behandlern und Leistungsträgern, eine besondere Bedeutung zu. Zugleich betont das Verfahren die Einbeziehung der Mitarbeitenden und deren Anliegen durch die Sicherstellung einer in regelmäßigen Abständen erfolgenden anonymen Mitarbeiterbefragung.
AZAV
Hinter der Abkürzung AZAV verbirgt sich die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)". Sie bezieht sich auf Forderungen aus dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, Kapitel 5, wonach alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung in einem Verfahren gegenüber einer fachkundigen Stelle nachweisen müssen, dass sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Nachzuweisen ist in dem Verfahren zum einen ein System zur Sicherung der Qualität. Gleichzeitig legt die AZAV einen besonderen Schwerpunkt auf den Nachweis der Arbeitsmarktorientierung in allen Bereichen der Tätigkeit. Durch die Zulassung gemäß der AZAV belegt der Träger unter anderem seine Zusammenarbeit mit diversen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt und eine kontinuierliche Berücksichtigung der auf dem Arbeitsmarkt stattfindenden Entwicklungen. Zugleich weist der Träger die Qualifikation der Mitarbeiter und die Eignung seiner Räumlichkeiten nach.