Neuigkeiten
23.06.2024: Verleihung Goldenes Kronenkreuz der Diakonie Deutschland
Ehrung langjähriger Mitarbeitenden in der Dreifaltigkeitskirche in Speyer
Die Mitarbeitenden, die am Sonntag, den 23.06.2024 mit dem Kronenkreuz in Gold geehrt wurden, haben sich seit über 25 Jahren in verschiedenen Bereichen der Evangelischen Heimstiftung Pfalz engagiert. Durch ihr Wirken tragen sie dazu bei, dass die Evangelische Heimstiftung Pfalz ein Ort der Geborgenheit und des respektvollen Miteinanders ist.
Die Verleihung des Kronenkreuzes in Gold in der Dreifaltigkeitskirche durch den Landespfarrer der Diakonie Herrn Albrecht Bähr ist daher ein besonderer Moment, der zeigt, wie wichtig die Arbeit der Mitarbeitenden für die Diakonie und die Evangelische Heimstiftung Pfalz ist. Es ist ein Zeichen der Dankbarkeit für ihren Einsatz und ihre Treue, die sie Tag für Tag aufbringen, um anderen Menschen zu
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helfen. In diesem Sinne möchten wir allen Geehrten herzlich zu dieser Auszeichnung gratulieren und uns für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken. Dankbarkeit für ihren Einsatz und ihre Treue, die sie Tag für Tag aufbringen, um anderen Menschen zu helfen. In diesem Sinne möchten wir allen Geehrten herzlich zu dieser Auszeichnung gratulieren und uns für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken.
Unsere Jubilare
Michael Behrens, Heilpädagogium Schillerhain HNS
Freddie Benjamin, Heilpädagogium Schillerhain
Helga Dell, Ev. Jugendhilfezentrum Worms
Thorsten Feddeck, Heilpädagogium Schillerhain HNS
Ursula Hauck, Jugendhof Haßloch
Rita Lauber, Heilpädagogium Schillerhain
Anja Maue, Ev. Jugendhilfezentrum Kaiserslautern
Diana Rietz, Heilpädagogium Schillerhain HNS
Nach dem feierlichen Gottesdienst von Oberkirchenrat Markus Jäckle versammelten sich die Jubilarinnen und Jubilare gemeinsam mit ihren Angehörigen und weiteren Gästen bei strahlendem Wetter im idyllischen „Paradiesgarten“ der Kirche zu einem köstlichen Buffet und anregenden Gesprächen. Das Catering wurde dabei vom #Kochwerk, einem Inklusionsbetrieb des Ökumenischen Gemeinschaftswerks Pfalz, liebevoll übernommen. Es war, wie immer, fantastisch! Herzlichen Dank an Alle!
05.07.2024: Abschied liebgewonnener langjährigen Sekretärin im Jugenddorf Sickingen
Durch das Rosendach muss sie kommen.
Um unsere lieb gewonnene langjährige Sekretärin, Irene Janson, gebührend in ihren Ruhestand zu verabschieden, bildeten die Schüler aus allen Stufen mit ihren Lehrern, den anwesenden Erziehern und Sozialpädagogen, Hauswirtschaftskräften und Frau Prieg Johnson am Freitag, den 5. Juli 2024, einen von Rosen überdachten Weg.
Das letzte Mal, dass sie in den wohl verdienten Feierabend vom Sekretariat zu ihrem Auto lief, wird ihr nun ein Lächeln aufs Gesicht zaubern, wenn sie sich daran zurück entsinnt. Ein Erzieher der WG Grüffelo verteilte um 12 Uhr an alle Anwesenden bunte Rosen und erklärte, wie das Rosendach aussehen sollte.
Wie auf dem Bild zu sehen ist, stellten wir uns vor die Treppe, die auf den Parkplatz führt,
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auf dem Irene jeden Morgen um 8 Uhr parkte. Um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich aus der richtigen Richtung kommen wird, begleiteten einige Erzieher sie vom Sekretariat zur Treppe. Den Anwesenden bot sich ein schönes Bild, als die kleine Gruppe hinter WG Jonathan auftauchte.Irene, mit Geschenken und Blumensträußen bepackt, war sichtlich überrascht und gerührt, als sie uns da stehen sah. Musik begleitete ihren letzten Weg in den Feierabend. Als sie unter dem Rosendach durchgelaufen war, kam nun jeder Einzelne zu ihr, um ihr alles Gute zu wünschen und übergab die Rosen, die Irene in ihrer Hand als immer größer werdenden Blumenstrauß sammelte. Irene hat kürzlich eine neue Sekretärin, Frau Eva Buchner, eingearbeitet. Hinzu kam ab Juli auch Frau Tanja Alt-Squaritlo. Wir sind zuversichtlich und hoffen auf eine ebenso angenehme Zusammenarbeit mit dem Sekretariat, wie dies in Irenes Zeit der Fall war. Aber wie soll es denn anders kommen, schließlich wurden die beiden von Irene eingearbeitet.
13.06.2024: 40 Jahre Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben
Fachdienste für Arbeit und Integration feiern als erster Integrationsfachdienst in Rheinland-Pfalz Jubiläum
1984 als Psychosozialer Dienst gestartet, feiern die Fachdienste für Arbeit und Integration in diesen Tagen ihr 40jähriges Jubiläum. Als erster Integrationsfachdienst in Rheinland-Pfalz bauten die Fachdienste für Arbeit und Integration (FAI) Beratungsangebote für Arbeitnehmende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (psychische Erkrankungen / schwerbehinderte Menschen) auf.
„Nach einem ersten Modellversuch in Köln, war das Beratungsangebot in der Pfalz das Vorläufermodell für viele andere Beratungsstellen sowohl in Rheinland-Pfalz als auch später in ganz Deutschland“, berichtet Meike Gottinger, heutige Leiterin der FAI. Im Mittelpunkt der Beratungsangebote steht die Frage, wie Menschen trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei ihrem Arbeitgeber weiter beschäftigt bleiben können oder auch eine neue berufliche Tätigkeit finden können.
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„Etwas Sinnvolles zu tun und dafür entlohnt zu werden ist ein menschliches Bedürfnis, das Gefühle der Zugehörigkeit und Selbstwirksamkeit vermittelt. Zudem gibt Arbeit die Chance am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und somit Wertschätzung zu erfahren. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitsfähigkeit trotz reduziertem Leistungsvermögen erreicht und erhalten werden kann, wenn wir aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung eingeschränkt sind“, so Meike Gottinger weiter.
Neben der Beratung der Betroffenen ist dabei die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ein wichtiges Merkmal der Arbeit von Integrationsfachdiensten. Gemeinsam werden im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Lösungen gesucht, die für beide Seiten tragbar sind, um so Arbeitsverhältnisse zu erhalten. „Manchmal sind nur kleine Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig, damit ein Arbeitnehmer wieder gut arbeiten kann. In anderen Fällen müssen Hilfsmittel beantragt werden oder vielleicht auch innerbetriebliche Umsetzungen besprochen werden. Im Jahr 2023 konnten auf diesem Weg bei 75% der abgeschlossenen Beratungen Arbeitsverhältnisse erhalten werden“, so Meike Gottinger und weist damit auf die Wichtigkeit dieser Unterstützung hin. „Gerade auch in Zeiten von Fachkräftemangel ist es umso wichtiger das Know-how der Mitarbeitenden in den Betrieben zu erhalten.“
Neben berufsbegleitenden Angeboten bieten die Fachdienste für Arbeit und Integration auch arbeitslosen Menschen mit einer Beeinträchtigung Unterstützung an, um beruflich neu Fuß zu fassen. 20 Menschen mit Handicap konnten 2023 auf diesem Weg einen neuen Arbeitsplatz finden. Besonders das Angebot der Inklusionsberatung wird stark nachgefragt.
Darüber hinaus unterstützen die FAI seit 2009 auch Förderschüler in den letzten ein bis zwei Schuljahren bei der Berufsorientierung. Ziel ist es, dass junge Menschen trotz einer Behinderung für sich verschiedene berufliche Wege ausprobieren können, um dann eine gute Entscheidung für ihren Weg nach der Schule treffen zu können. Eine Möglichkeit ist hier auch der ambulante Berufsbildungsbereich. Seit gut zehn Jahren begleiten die FAI junge Menschen als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bei ihrer Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, dass die Teilnehmenden danach von ihren Betrieben in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Rahmen des Budgets für Arbeit übernommen werden“, erläutert Meike Gottinger. „Bisher konnten auf diesem Weg schon 13 junge Menschen einen Arbeitsvertrag unterschreiben“, weist Gottinger auf den Erfolg des Angebots hin.
Um Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu gewinnen, übernehmen die FAI auch die Aufgabe der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (nach § 185a SGB IX)“ in der Vorderpfalz und im Donnersbergkreis. Arbeitgeber können sich bei den beiden Beraterinnen gezielt zu Fördermöglichkeiten und Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung beraten lassen. „Gleichzeitig versuchen wir aber auch Arbeitgeber für das Thema zu interessieren und vielleicht bestehende Bedenken abzubauen.“
In all dieser Zeit haben die FAI ihre Grundidee nicht aus dem Blick verloren: Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation von Benachteiligung betroffen sind, bei der Wahrung ihrer Rechte auf Arbeit zu unterstützen.
„Man könnte sagen, dass das Bestehen der Fachdienste über die letzten 4 Jahrzehnte unserer Philosophie Recht gibt und auch die Kostenträger als unsere Auftraggeber mit den Ergebnissen zufrieden sind und auch sein können“, zieht Gottinger ein Resümee zur geleisteten Arbeit. Dass es in den 40 Jahren auch viele Veränderungen gab, die die FAI auch immer wieder vor organisatorische Herausforderungen stellten, verheimlicht Gottinger dabei nicht.
Ihr Jubiläum feiern die Fachdienste für Arbeit und Integration am 27. Juni 2024 ab 10.30h in der Stadthalle Speyer. Neben einer Videobotschaft von Minister Alexander Schweitzer wird Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ein Grußwort sprechen. Im Anschluss sind zunächst verschiedene Vorträge zum Thema „Veränderung trifft Mensch“ und danach Mitmach-Aktionen zu den einzelnen Beratungsangeboten geplant.
Die Fachdienste für Arbeit und Integration sind eine Einrichtung der Ev. Heimstiftung Pfalz. An fünf Standorten (Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal, Kirchheimbolanden, Bad Kreuznach) halten die FAI differenzierte Beratungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben vor. Im Jahr 2023 wurden 590 Menschen begleitet. Das Team besteht aus 16 Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Qualifikationen. Finanziert wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
22.05.2024: "Was wäre, wenn ...?" Broschüre zur Sozialpolitik: Positionen der AfD und Diakonie im Vergleich
Die Evangelische Heimstifung Pfalz unterstützt die „Grundsätze und Handlungsempfehlungen" der Diakonie Mitteldeutschlandund die soeben veröffentlichte Handreichung zur Argumentation 2024 und stelle sie hier zur Verfügung.
Im Grundsatzprogramm der AfD und diversen Veröffentlichungen finden sich widersprüchliche und in ihrer Gesamtheit für unsere Gesellschaft schädliche Positionen und Forderungen. Viele Ansichten sind nicht nur diskriminierend und abwertend gegenüber Menschengruppen, sie schaden dem Gemeinwohl.
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Mit ihrer Broschüre "Was wäre, wenn ..?" möchte die Diakonie Mitteldeutschland die Aussagen der Partei und einzelner verantwortlicher Personen in der AfD, (die in dieser Broschüre erwähnten oder zitierten Passagen entstammen durchweg überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Quellen) den Grundsätzen des Christentums gegenüberstellen. Diese Broschüre bietet sich an als Grundlage für inhaltliche Diskussionen und Gespräche. Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Klicken Sie hier auf den Link zur Broschüre: 2024_was_waere_wenn_pdf_zum_drucken_de.pdf (diakonie-mitteldeutschland.de)
22.05.2024: FAQ zum Umgang mit der AfD von Diakonie Deutschland
Die Diakonie nimmt mit den FAQs Stellung zum christlichen Menschenbild und ihre politische Neutralität
Warnt die Diakonie vor der Wahl der AfD?
Die Diakonie achtet das freie und geheime Wahlrecht (Art. 38 GG) und will in keiner Weise in dieses Recht eingreifen. Die Diakonie ist parteipolitisch neutral und gibt keine Wahlempfehlungen ab. Sie warnt jedoch vor der Unterstützung von politischen Kräften, die sich gegen ein christliches Menschenbild und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes richten – egal, aus welcher politischen Richtung. Es ist zu befürchten, dass Vertreter:innen solcher Organisationen ihre Freiheitsrechte in der Demokratie ausnutzen, um durch demokratische Wahlen Macht zu erlangen, mit der sie Freiheit einschränken und die offene demokratische Gesellschaft zerstören können.
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Verstößt die AfD gegen ein christliches Menschenbild?
Die von Jesus Christus gelehrte Nächstenliebe macht keine Unterschiede bei Herkunft und Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Auch für die Diakonie gilt, dass ihre Angebote
unterschiedslos für alle Menschen da sind. Ausgrenzende Menschenfeindlichkeit ist damit nicht vereinbar. Vertreter:innen der AfD sprechen sich z. B. gegen die Inklusion von
Schüler:innen mit Behinderungen aus, propagieren ein völkisches Staatsangehörigkeitsrecht nach dem Abstammungsprinzip oder die Verschlechterung der Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Werden die Mitarbeitenden der Diakonie nach ihrer politischen Gesinnung überprüft?
Nein. Niemand wird gefragt, welcher Partei er/sie angehört oder welche Partei er/sie wählt. Aber wer bei der Diakonie arbeitet, verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitgeber auf die
Einhaltung eines Unternehmensleitbilds, das auf der unterschiedslosen Menschenfreundlichkeit des christlichen Glaubens fußt. Wenn sich Mitarbeitende der Diakonie im Dienst diskriminierend oder menschenfeindlich äußern, sind diakonische Betriebe veranlasst, dem nachzugehen.
Dürfen Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden auf politische Äußerungen oder Engagements ansprechen?
In den diakonischen Einrichtungen arbeiten die Mitarbeitenden und die Vorgesetzten für die Menschen, die sich uns anvertrauen. Niemand wird gefragt, welcher Partei er/sie angehört oder welche Partei er/sie wählt. Wenn jemand am Arbeitsplatz eine politische Meinung äußert, durch Worte oder durch sein Verhalten, dann muss er damit rechnen, dass er mit anderen Meinungen konfrontiert wird. Das Recht auf freie Meinungsäußerung endet auch in diakonischen Einrichtungen an den Schranken der Gesetze.
Wie steht die Diakonie grundsätzlich zur politischen Betätigung von Mitarbeitenden?
Die Diakonie ist grundsätzlich parteipolitisch neutral. Sie befürwortet, dass sich ihre Mitarbeitenden für eine christliche Gemeinschaft und für eine offene, demokratische
Gesellschaft politisch engagieren. Diese ist eine Grundlage für diakonische Arbeit. Daher lehnt die Diakonie alle Bestrebungen ab, die sich gegen eine vielfältige Gesellschaft auf der Basis unseres Grundgesetzes richten. Dazu im Gegensatz steht ein politisches Engagement für eine Partei oder Gruppierung, die menschenverachtende Positionen vertritt und dem Leitbild der Diakonie entgegensteht. Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände der AfD sind von den zuständigen
Ämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Wer ist arbeitsrechtlich zuständig?
Unter dem Dach der Diakonie arbeiten rund 5.000 selbstständige Träger-Unternehmen. Wer dort einen Arbeitsvertrag abschließt, verpflichtet sich zur Einhaltung der christlichen
Grundsätze seines Arbeitgebers. Wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin deutlich abweichend verhält, ist die Dienststelle gehalten, das Gespräch mit der betreffenden Person zu suchen. Sollte dabei keine Klärung möglich sein, können auch arbeitsrechtliche Schritte geprüft werden. Die arbeitsrechtliche Ebene ist die zwischen dem jeweiligen Unternehmen und seinem/seiner Beschäftigten. Zu prüfen ist der konkrete Einzelfall.
Wird die Diakonie gegen eigene Beschäftigte vorgehen?
Nur dann, wenn ein Anlass entsteht. Die höchste Loyalität gilt in der Diakonie den Menschen, die sich ihr anvertrauen und ihren Angehörigen. Sie dürfen erwarten, dass sie in Einrichtungen der Diakonie auf eine vom christlichen Menschenbild geprägte Arbeit und Betreuung treffen. Viele Menschen in den Einrichtungen der Diakonie zählen zu vulnerablen Gruppen: etwa Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen mit Pflegebedarf. In diakonischen Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass ihr Schutz gewährleistet wird. Wenn sie jedoch diskriminiert oder mit menschenverachtenden Äußerungen konfrontiert werden, wird der diakonische Arbeitgeber dem im Einzelfall im Rahmen des Arbeitsrechts nachgehen. Der Arbeitgeber muss klären, ob er arbeitsrechtliche Konsequenzen prüft. Es gibt keine pauschalen arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Stand: Mai 2024
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