Ev. Kinder- und Jugendheim Alsenz: Ambulanter Dienst
Unser Ambulanter Dienst hat vor allem zwei Aufgaben:
1. Er unterstützt in unserer Einrichtung betreute Jugendliche und ihre Familien bei speziellen Problemen mit zusätzlichen pädagogischen und psychologischen Angeboten.
2. Er unterstützt Familien dabei, Erziehungsprobleme in den Griff zu bekommen, so dass die Kinder trotz Problemen weiter in ihrer Familie leben können.
Fachinformationen ▼
Leistungsart: ambulant
Rechtsgrundlage: SGB VIII § 11 i.V.mit § 13; § 16 i.V.mit §§ 17-19; § 27 i.V.mit §§ 28-35; § 35a; § 41
Geschlecht: m/w
Plätze: flexibel
Ambulante Leistungen in Form von
• Beratung
• Hilfestellung
• Begleitung
• Betreuung
• Unterstützung
• Förderung und Mitwirkung
• Päd.-therapeutische Maßnahmen
• Psych. Diagnose- und Therapiemaßnahmen
Ambulante Jugendhilfeleistungen können als Ergänzungen und im Rahmen erzieherischer Hilfen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII erbracht werden, aber auch im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16, 17, 18, und 19 SGB VIII) und der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII).
Ambulante Jugendhilfeleistungen werden durchgeführt von Diplomsozialpädagogen, Heilpädagogen, Erziehern.
Psychologische Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von unserer Diplom-Psychologin durchgeführt.