Jugendhof Haßloch: Ambulanter Dienst
Unser Ambulanter Dienst hat vor allem zwei Aufgaben:
1. Er unterstützt von uns betreute Jugendliche dabei, erfolgreich den letzten Schritt in die völlige Selbständigkeit zu gehen. Meistens leben die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen dann bereits in einer eigenen Wohnung. Ein sogenannter Bezugsbetreuer unterstützt sie dabei, ihr Leben mehr und mehr selbst in die Hand zu nehmen. Er hilft beim Finden und Anmieten der Wohnung oder bei Kontakten mit Ämtern und Behörden, berät bei der Haushaltsführung oder beim richtigen Umgang mit dem Geld und ist vor allem Ansprechpartner, wenn Rat und Hilfe nötig sind. um das Leben zu meistern.
2. Er unterstützt Familien dabei Erziehungsprobleme in den Griff zu bekommen, so dass die Kinder trotz Problemen weiter in ihrer Familie leben können. Einer unserer Mitarbeiter kommt zu den Familien nach Hause, begleitet dort die Kinder und Jugendlichen, unterstützt die Eltern bei der Erziehung und vermittelt zwischen Eltern und Kind Oft machen den Familien außer den Erziehungsproblemen noch andere Schwierigkeiten zu schaffen. Dann unterstützen unsere Mitarbeiter auch bei Problemen in der Partnerschaft, bei der Haushaltsführung, bei einer sinnvollen Alltagsgestaltung oder begleiten bei Behörden- und Ämtergängen.
Fachinformationen ▼
Leistungsart: ambulant
Rechtsgrundlage: SGB VIII § 11 i.V.mit § 13; § 16 i.V.mit §§ 17-19; § 27 i.V.mit §§ 28-35; § 35a; § 41
Geschlecht: m/w
Alter: ab 16 Jahre
Plätze: flexibel
Die pädagogischen Möglichkeiten der ambulanten Jugendhilfe orientieren sich an den jeweiligen Konzepten der ambulanten Angebote.
Im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung lebt der junge Mensch in seiner eigenen Wohnung und befindet sich in der letzten Phase seiner Betreuung durch die Jugendhilfe und im Übergang zu einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung.
Dem jungen Menschen steht stundenweise ein Bezugsbetreuer zur Seite, welcher ihn mit dem Ziel der Stabilisierung in seiner sozialen, gesellschaftlichen, beruflichen und psychischen Entwicklung und der Verselbständigung unterstützt.
Die flexible Betreuung erstreckt sich über psychoziale Beratungs- und Hilfsgespräche, Hilfe bei der Wohnungssuche und -anmietung, Beratung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei Kontakten mit Behörden, Beratung bei Haushaltsführung und Hygiene, Abklärung ärztlicher Versorgung und Therapievermittlung, Krisenintervention, Familienarbeit, Unterstützung in Strafverfahren bis zur Rufbereitschaft während der Nacht.
Ziel ist die vollkommene Verselbständigung, so dass die Jugendlichen möglichst nach Abschluss der Ausbildung bzw. erfolgreicher Arbeitsvermittlung ein selbständiges Leben ohne Betreuung führen können.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist auf den sehr individuellen Bedarf einer Familie zugeschnitten und zielt darauf ab, die Familien einerseits bei Problemen im erzieherischen und/oder partnerschaftlichen Bereich, andererseits im sozio-ökonomischen Bereich zu unterstützen und weiteren Schwierigkeiten und Störungen vorzubeugen.
Die ambulanten Leistungen werden auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfs vereinbart; der personelle Zeitaufwand wird während des Verlaufs der Maßnahme immer wieder dem akutellen Bedarf angepasst und neu vereinbart. Wir kooperieren eng mit externen Institutionen wie z.B. Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Arbeitsämtern, Behörden, Fachärzten und Therapeuten sowie Beratungsstellen.
In der flexiblen Jugendhilfe stehen uns fünf sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung, die als Bezugsbetreuer die Kontinuität eines Maßnahmeverlaufs sicherstellen. Eine individuelle und bedarfsgerechte Hilfe- und Erziehungsplanung ermöglicht den optimalen Einsatz von notwendigen Hilfen. Als wesentliches Steuerungsinstrument der Qualitätssicherung wird ein internes Controllingsystem verwendet. Zur Qualitätsentwicklung nehmen die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen teil.