Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Sie als Arbeitgeber beschäftigten Mitarbeiter:innen mit gesundheitlichen Problemen – evtl. liegt sogar eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor? Vielleicht möchten Sie auch einen schwerbehinderten Bewerber einstellen? Sie haben Fragen zur Beschäftigung und möglichen Förderleistungen?
Die Mitarbeiter der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber unterstützen Sie als Lotse in diesem Prozess und beantworten gerne Ihre Fragen.
Fachinformation ▼
Rechtsgrundlage: § 185a SGB IX
Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt.
Ziel
Die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber verfolgt das Ziel, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird.
Leistungen
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen alle Arbeitgeber und Betriebe kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten und diesen gleichgestellten. Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.