Wichern.Werkstätten (WfbM) - Aufnahme
Sie sind selbst ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung/ Behinderung ...
... oder Sie haben einen Angehörigen mit einer psychischen Erkrankung/ Behinderung...
... oder Sie sind gesetzlicher Betreuer eines Menschen mit psychischer Behinderung ...
... und suchen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben in der WfbM?
Dann nehmen Sie mit den Wichern-Werkstätten Kontakt auf.
Das Angebot der Wichern.Werkstätten steht Menschen offen, die
- wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (§ 219 SGB IX)
- die Schulpflicht beendet haben
Das Aufnahmeverfahren beinhaltet:
- Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Leistungsträger
- Kostenzusage durch den Leistungsträger
- Ausfüllen des Aufnahmefragebogens
- Besichtigung und persönliche Vorstellung in der Werkstatt
- Prüfung durch den Fachausschuss.
Fachinformationen ▼
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ist es vorgesehen, dass Sie sich vor Ort einen ersten Eindruck über unsere Förder- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Berufsbildungsbereich verschaffen und bei einer Besichtigung persönlich in der Werkstatt vorstellen.
Einen Termin für eine Besichtigung unserer Zweigstellen können Sie mit unseren Mitarbeitern vereinbaren. Die zuständigen Mitarbeiter werden Ihnen gerne die vorhandenen Angebote und Möglichkeiten in den einzelnen Zweigstellen der Wichern-Werkstätten zeigen und Ihnen den Verlauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme erklären.
Aufnahmekriterien
a.) Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet der Wichern.Werkstätten für die Aufnahme von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung erstreckt sich auf folgende Landkreise und Kreisfreie Städte im vorder- und südpfälzischen Raum:
• Landkreis Bad Dürkheim ( südlicher Teil/ Haßloch )
• Landkreis Germersheim
• Landkreis Südliche Weinstraße
• Stadt Frankenthal
• Stadt Landau
• Stadt und Landkreis Ludwigshafen
• Stadt Neustadt an der Weinstraße
• Stadt Speyer
Aufnahme finden Menschen, die nicht oder noch nicht mit den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zurecht kommen. Das 15. Lebensjahr sollte in der Regel vollendet sein.
b.) Krankheitsbilder und Ausschlusskriterien:
Das Vorliegen folgender Krankheitsbilder, die jeweils im Einzelfall über fachärztliche Gutachten nachgewiesen sein müssen, stellt eine obligatorische Bedingung für die Aufnahme in die Wichern.Werkstätten dar:
- endogene Psychosen
- Persönlichkeitsstörungen
- Neurosen
- seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen
des Gehirns ( Anfallserkrankungen )
Die akute Krankheitsphase sollte abgeklungen oder im Abklingen sein.
Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in die Wichern-Werkstätten stellen folgende Diagnosen und Krankheitsbilder dar:
- Suchterkrankungen (Hauptdiagnose)
- Oligophrenien
- alle Formen der Alterserkrankungen
Hierbei gilt der Aufnahmeausschluss nur im Hinblick auf o.g. Hauptdiagnosen.
Mehrdimensionale Erkrankungen sind im Einzelfall mittels ärztlicher Stellungnahme zu prüfen.