Wichern.RPK Ludwigshafen: Häufig gestellte Fragen – Wissenswertes vor der Rehabilitation
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1. Können Menschen mit Suchterkrankung aufgenommen werden?
Sofern Sie inzwischen nachweislich abstinent leben und die Suchterkrankung nicht im Vordergrund steht, können wir Sie auch mit einer Suchtvergangenheit aufnehmen. Besteht keine ausreichende Motivation zur Abstinenz bzw. keine verlässliche Abstinenz, sind die Voraussetzungen für eine Rehabilitation jedoch nicht gegeben und es sollte über alternative Maßnahmen nachgedacht werden (siehe auch Angebote des Rehabilitationszentrums am Donnersberg, u.a. zur Doppeldiagnose Psychose & Sucht,
2. Ich beziehe bereits unbefristete Erwerbsminderungsrente und möchte nun doch gerne an einer psychiatrischen Reha-Maßnahme teilnehmen. Geht das?
Leider nein. Wenn Sie bereits eine unbefristete Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung wegen festgestellter dauerhafter Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit für den Allgemeinen Arbeitsmarkt beziehen, können wir Sie leider nicht aufnehmen.
3. Gibt es die Möglichkeit, die Maßnahme auch ambulant durchzuführen?
Im Wichern.RPK besteht die Möglichkeit, die Maßnahme auch ganztägig ambulant zu machen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob für Sie und Ihre Bedürfnisse die stationäre oder die ganztägig ambulante Form die geeignetere ist, können Sie gemeinsam mit dem Arzt im Ärztlichen Gespräch vor der Aufnahme herausfinden.
Auch bei stationärer Aufnahme ist es bei gutem Verlauf zu einem späteren Zeitpunkt möglich, die Rehabilitation ganztägig ambulant weiterzuführen.
4. Ich habe mich für eine Rehabilitation im Wichern.RPK entschieden. Wie lange ist die Wartezeit bis zur Aufnahme?
Leider können wir auf diese Frage keine verbindliche Antwort geben, da die Wartezeit immer auch davon abhängt, wie viel Zeit bis zur Bewilligung Ihres Rehaantrags vergeht und wann bei uns ein Platz frei wird. Wir bemühen uns aber in jedem Fall, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten!
5. Wie kann ich diese Wartezeit überbrücken?
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich bis zur Aufnahme tagesstrukturierende Maßnahmen suchen. Das können Sie bereits tun, indem Sie regelmäßige häusliche Verpflichtungen übernehmen, täglich zur gleichen Zeit aufstehen, spazieren gehen usw. Aber auch die regelmäßige Nutzung von Anlaufstellen und ambulanten Angeboten für psychisch kranke Menschen kann Ihnen dabei helfen, sich auf unser strukturiertes Reha-Programm in der Wartezeit schon einmal vorzubereiten.
6. Wer bezahlt eigentlich meine Reha-Maßnahme? Fallen für mich persönlich Kosten an?
Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme werden vom je für Sie zuständigen Kostenträger übernommen. Das können in der medizinischen Rehabilitationsphasen die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse sein, in der beruflichen Phase die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Kosten fallen für Sie nur an, wenn Ihre Maßnahme über die Krankenkasse läuft; dann sind die ersten 28 Tage durch die gesetzliche Zuzahlung gebührenpflichtig (à 10€). Mit einer Zuzahlungsbefreiung entfallen für Sie auch diese Kosten. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.
7. Wie läuft die finanzielle Absicherung während der Rehabilitationsmaßnahme?
Das hängt davon ab, welche Leistungsansprüche Sie bislang erworben haben. Während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme besteht die Möglichkeit, Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II zu bekommen.
Wenn Sie sich in der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben befinden, gewähren die Leistungsträger Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld. Insgesamt ist die finanzielle Absicherung während der Maßnahme individuell zu klären. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Die Klärung eventueller Ansprüche auf den Bezug von Kindergeld während der Maßnahme und bzw. auf Unterhalt durch Angehörige muss im Einzelfall erfolgen.
8. Was passiert während der Reha mit meiner Wohnung?
Ohne einen festen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz ist es uns leider nicht möglich, Sie in unserer Einrichtung aufzunehmen. Sie sollten daher ihre Wohnung unbedingt behalten. Die Finanzierung ihrer Wohnung während der Maßnahme muss im Einzelfall geklärt werden, bitte sprechen Sie uns an.
9. Kann ein betriebliches Praktikum auch von Zuhause aus durchgeführt werden?
Wenn Praktika in der Nähe des Wichern.RPK bereits gut verlaufen sind und ein geeigneter Praktikumsplatz in der Nähe Ihres Zuhauses gefunden wird, können Sie in Rücksprache mit dem therapeutischen Team auch ein heimatnahes betriebliches Praktikum machen.
10. Wie bin ich im Wichern.RPK untergebracht? Muss ich mir das Zimmer bzw. das Bad mit anderen Rehabilitanden teilen?
Bei einer stationären Rehabilitation steht Ihnen bei uns ein Einzelzimmer mit eigener Nasszelle (WC, Waschbecken, Dusche) zur Verfügung.
11. Ist in meinem Zimmer ein Fernseher angebracht? Darf ich ein eigenes Fernsehgerät, ein Tablet etc. im Zimmer haben?
Gerne dürfen Sie Ihre Medien wie Fernsehen, Tablet usw. in Ihrem Zimmer nutzen. Hierfür können Sie Ihre eigenen Geräte mit zur Reha-Maßnahme bringen - in den Rehabilitandenzimmern ist kein Fernsehgerät angebracht. Zum Fernsehempfang bringen Sie bitte einen DVB-S-Receiver und ein F-Stecker-Kabel mit.
Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen müssen alle Geräte, die Sie mitbringen, über den VDE- oder GS-Stempel verfügen. (Das sollte auf alle legal in der BRD erworbenen Geräte zutreffen; das Zeichen finden Sie auf einem Aufdruck oder Aufkleber auf dem Gerät.)
Außerhalb Ihres Zimmers ist die Nutzung mitgebrachter elektronischer Geräte nicht gestattet. Die Verantwortung für die von Ihnen mitgebrachten Geräte liegt bei Ihnen, das Wichern.RPK übernimmt hier keine Haftung.
12. Ist ein Internetanschluss vorhanden?
WLAN steht Ihnen bei uns nicht zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie aber natürlich Ihre eigene private Datenverbindung nutzen; der Empfang an unserem Hauptstandort und den Außengruppen ist in allen Netzen sehr gut. Für die Nutzung von Laptops empfehlen wir die Mitnahme eines UMTS-Sticks oder eines mobilen WLAN-Routers.
13. Kann ich während der Maßnahme Post empfangen?
Selbstverständlich können Sie während Ihrer Maßnahme bei uns Post empfangen. Wenn dies für Sie sinnvoll ist, können Sie sich bei der Post auch für die Maßnahmendauer ummelden und erhalten alle Post direkt ins Wichern-Institut.
14. Wo kann ich meine Wertgegenstände sicher aufbewahren?
Wir empfehlen dringend, keine Wertgegenstände in die Rehabilitation mitzubringen. Für Gegenstände, die Sie gerne einschließen möchten, steht Ihnen in Ihrem Zimmer ein kleines abschließbares Wertfach unentgeltlich zur Verfügung.
15. Welche Sport- und Freizeitmöglichkeiten gibt es im Wichern-Institut RPK?
Durch die zentrale Lage des Wichern.RPKs bieten sich viele Möglichkeiten, in der Freizeit sportlich oder auch kulturell aktiv zu werden. Für Ihre erste Zeit bei uns bietet es sich an, die internen Sport- und Freizeitangebote zu nutzen. Später ist auch die Teilnahme an Angeboten von Sportvereinen usw. vor Ort möglich. Unser Rehateam unterstützt Sie gerne dabei, das Passende für Sie herauszufinden.
Durch die zentrale Lage der Einrichtung bestehen gute Anbindungen an den ÖPNV, so dass Sie auch Ausflüge in die weitere Umgebung unternehmen können.
Daneben organisieren wir regelmäßig Aktivitäten und Unternehmungen, an denen alle Rehabilitanden teilnehmen können.
16. Wie finde ich mich im Ort zurecht? Kann mir dabei jemand helfen?
Die Orientierung im Umkreis können Sie im Rahmen des Alltagstrainings mit Ihrem Bezugstherapeuten üben. Daneben stehen Ihnen unsere Mitarbeiter, sicher aber auch Ihre Mitrehabilitanden, gerne helfend zur Seite.
17. Ist immer ein Mitarbeiter da?
Ja, das Wichern.RPK ist jeden Tag rund um die Uhr mit Fachpersonal besetzt, so dass Sie jederzeit einen Ansprechpartner vorfinden können.
18. Wo darf ich im Wichern.RPK rauchen?
Das Rauchen in den Gebäuden ist nicht gestattet. Geraucht werden darf an ausgewiesenen Stellen auf unserem parkähnlichen Gelände.
19. Darf ich im Wichern.RPK Alkohol trinken?
Das Wichern.RPK ist ein suchtmittelfreier Raum. Das bedeutet, dass der Konsum von Alkohol sowie anderen nicht-verschriebenen zustandsverändernden Substanzen verboten ist.
20. Wann muss ich abends im Wichern.RPK sein?
Das Wichern.RPK ist eine offene Rehabilitationseinrichtung. Therapeutische Gesichtspunkte bestimmen die Anwesenheitszeiten, die individuell vereinbart werden. Ab 21.30 Uhr beginnt im Wichern.RPK die Nachtruhe.
22. Ist das Mitbringen von Haustieren während der Maßnahme erlaubt?
Das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht möglich.
21. Wohne ich während der gesamten Zeit der Rehabilitationsmaßnahme im Wichern.RPK in Ludwigshafen-Oggersheim?
Je nach Ihren persönlichen Rehabilitationszielen besteht auch die Möglichkeit des Umzugs in eine unserer Außengruppen. Bei bestimmten Voraussetzungen kann auch gleich zu Beginn der Rehabilitation eine Außengruppe bezogen werden.
22. Darf ich während der Reha-Maßnahme zu Hause übernachten?
Während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ist der erste Wochenendurlaub am achten Wochenende nach der Aufnahme möglich.
Wenn die therapeutischen Gründe gegeben sind und der Arzt einverstanden ist, besteht danach die Möglichkeit, alle 2 Wochen am Wochenende eine Nacht zu Hause zu verbringen.
In der beruflichen Rehabilitationsphase werden mögliche Heimfahrten unter therapeutischen Gesichtspunkten individuell mit unseren Ärzten vereinbart. Allgemein sind hier wöchentliche Familienheimfahrten am Wochenende möglich.
23. Kann ich Besuch empfangen, und wie sind die Besuchszeiten?
Gerne können Sie Besuch empfangen. Damit das Therapieprogramm eingehalten werden kann, sind die Besuchszeiten dabei festgelegt auf Montag bis Freitag 17 bis 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 21 Uhr.
Ansprechpartner:
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